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Wichtige Informationen und Einschränkungen zum GRS Gemresearch Swisslab Edelsteinbericht.

Ein Edelsteinbericht wird auf Originalpapier (mit GRS Zeichen) abgefasst (ohne Korrekturen oder Abänderungen), enthält ein Foto und eine zeichnungsberechtigte Unterschrift und ist plastifiziert. Dieser Report ist ungültig, wenn er nicht zwei GRS Hologramme aufweist. Der GRS Report wird im allgemeinen in englischer Sprache ausgestellt. Der Bericht und Markenzeichen wie GRS, H(a), E(IM) dürfen weder teilweise, noch vollständig reproduziert werden, ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der GRS Gemresearch Swisslab AG. Dieser Edelsteinbericht wird im allgemeinen als Hilfestellung für die Identifikation eines Edelsteins (Foto, Beschreibung, Abmessungen, Gewicht) ausgestellt, sowie zur Abgabe einer Meinung (schriftlicher Bericht) über die Echtheit und Herkunft eines Edelsteins (Land und eventuell Name der Mine), dessen Qualität und Seltenheit. Der Bericht stellt weder eine Garantie für das darin beschriebene Objekt, im allgemeinen ein Edelstein, noch eine monetäre Wertschätzung dar. Das Aussehen eines Objekts oder Edelsteins und seine photographische Abbildung können verschieden sein. Die Echtheitsbestimmung und die Bestimmung des Ursprungslandes eines Edelsteins basieren auf einem Testverfahren, welches die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Edelsteins, sowie seine internen Merkmale (z.B. Einschlüsse oder Wachstumsstrukturen) erfasst. Die in dem Bericht festgehaltenen Schlussfolgerungen über Echtheit, Behandlungen und Herkunft eines Edelsteins stellen eine Meinung des Labors dar, die durch den Vergleich mit eigenen Forschungsresultaten oder durch den Vergleich mit den in der Literatur publizierten Daten gebildet worden sind. Die Vergleichsbasis des Labors wird dauernd auf den neuesten Stand gebracht, soweit es die Möglichkeiten des Labors zulassen.

Sofern diesem Vorgehen nicht ausdrücklich widersprochen wird, werden die Behandlungen von Rubinen und Saphiren auf der Vorderseite als Kommentar wie folgt angegeben.

  • Keine Anhaltspunkte für eine Hitzebehandlung sind feststellbar. (Es liegen keine gemmologischen Befunde vor, die auf eine thermische Behandlung des Edelsteins schliessen lassen würden).
  • E Die Reinheit und/oder die Farbe wurden durch themische Behandlung verbessert. Es können sich feste fremde Rückstände der verwendeten Erhitzungstechnologien in Rissen oder Kerben befinden. Auf Verlangen des Kunden wird der Anteil der Rückstände wie folgt eingestuft. (Häufigkeit der Heilungsrisse untenstehend nicht analysiert)
  • H Verbesserung durch Erhitzung (es befinden sich keine Rückstände im Edelstein)
  • H (a) Verbesserung durch Erhitzung (mit Anzeichen für winzige Rückstände im Edelstein, welche als insignifikant interpretiert werden).
  • H (b) Verbessert durch Erhitzung, geringe Rückstände sind vorhanden (nur in Rissen).
  • H (c) ist ein Übergangsgrad zwischen H(b) und H(d).
  • H (d) Verbessert durch Erhitzung, signifikante Rückstände sind vorhanden (in Rissen und/oder Kerben).
  • H(Be) Verbessert durch Erhitzung und leichte Elemente (z.B. Beryllium).Reinheit und oder Farbe wurden verbessert durch Hitzebehandlung und Diffusion von leichten Elementen wie Beryllium in die Oberfläche, die zur internen Migration von Spurenelementen (inkl. Beryllium), Fehlstellen und Bildung von Farbzentren führte. Diese Behandlung enspricht nicht der sogenannten konventionellen Oberflächendiffusionsbehandlung. Die Behandlung ist permanent. Vorsicht ist beim Umschleifen geboten (siehe Publikation auf unserer Webseite:http://www.gemresearch.ch/journal/E-IM.htm).
CE (O): Reinheitsverbesserung von Smaragden wird wie folgt eingestuft: Nicht vorhanden, Unbedeutend, Wenig, Moderat und Ausgeprägt. Andere Behandlungen werden wie folgt auf der Vorderseite vermerkt:
C.) Beschichtung, D.) Färbungen, O.) Behandlung mit einem oder mehreren der folgenden Substanzen: Synthetischen oder natürlichen farblosen oder farbigen Ölen, Epoxy-ähnlichen Harzen und/oder Wachs, sowie Kombinationen all dieser Behandlungen R.) Bestrahlt, U.) Konventionelle Oberflächendiffusionen.

Die Angaben über die Seltenheit und Qualität stellen eine Meinung des Labors dar, welche sich aus dem Vergleich mit zahlreichen untersuchten Edelsteinen gebildet hat. Das Labor kann sich jederzeit weigern für ein bestimmtes Objekt oder einen Edelstein einen Bericht auszustellen. Falls nicht ausdrücklich vereinbart, wird jede Haftung abgelehnt, wie z.B. für zusätzliche Risse in Edelsteinen und Farbveränderungen, die durch unbeabsichtigte Beschädigung während des Untersuchs entstehen können, sowie z.B. für jegliche Art von sonstigen Fehlern im Bericht (z.B. Schreibfehler, Abmessungsfehler, Fehler der Gewichtsschätzung bei gefassten Edelsteinen, fehlerhafte Bestimmung von Behandlungen, der Herkunft und Echtheit), sowie z.B. für Schäden oder Verlust, die während des Transports, der Aufbewahrung, bei Diebstahl und Untergang durch Zufall entstehen können oder durch Fahrlässigkeit verursacht werden. Das Labor lehnt zudem jede Haftung für Schäden oder Ansprüche Dritter ab, die sich aus der Ausstellung, dem Gebrauch oder Missbrauch dieses Edelsteinberichts ergeben können.

Die vorliegenden Bestimmungen gelten als Bestandteil des Vertrages, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine abweichende Abrede treffen. Der vorliegende Vertrag unterstellt schweizerisches Recht, insbesondere was die Regeln über Vertragsabschluss, Erfüllungs-und Untersuchungsmodalitäten anbelangt. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist der Gerichtsstand Luzern, Schweiz. Die Parteien verzichten auf die Gerichtsstandsgarantie ihres Wohnsitzes. Der deutsche Text ist verbindlich.


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